Schön das du da bist!

Du willst Deinen 4-Beiner zu einem tollen Begleiter ausbilden?
In meiner Hundeschule lernst du, wie du deinen Hund nach aktuellstem Wissenstand & Erkenntnissen, artgerecht und fair erziehen kannst. 
Ein geduldiger und freundlicher Umgang mit Mensch und Hund sorgt für ein angenehmes Lernklima.

 

Du kannst dir jederzeit gerne selber ein Bild machen und ohne Hund einfach unverbindlich reinschnuppern...Ich bin in meinen Stunden an diversen Treffpunkten in der Region Dübendorf, Wallisellen und Volketswil unterwegs, bin teilweise auch auf dem Hundeplatz und biete alle im Kanton Zürich obligatorischen Kurse wie Welpen, Junghunde & Erziehungs Kurse an.

 

Zum neuen Zürcher Hundegesetz, welches am 1.Juni 2025 in Kraft treten wird, findest du weiter unten auf dieser Seite ein paar Infos und den link zur Seite vom Veterinäramt Zürich, damit du dich vorab informieren kannst.

Die Kurse zum neuen Zürcher Hundegesetz sind in Planung und werden ab Juni 2025 aufgeschaltet.

Gerne helfe ich dir bei Fragen oder Unklarheiten.

 

Nach dem Kursbesuch stelle ich auf Wunsch, gerne die entsprechende anerkannte Bestätigung für die Gemeinde / Hundekontrolle aus. 

 

Falls du nicht sicher bist, welchen Kurs du mit deinem Hund besuchen musst,
melde dich kurz bei mir, ich helfe dir gerne weiter!

 

Sandra Roth 

079 612 57 39 

 

Vom Veterinäramt Zürich zugeteilte Bewilligungs Nr. ZH-HAB-0383-250729
für Welpen, Junghunde & Erziehungskurse



Informationsmail vom 09. April 2025 vom vet. Amt. Zürich

Was gilt für Hunde, die vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich registriert sind und die nach bisheriger Gesetzeslage kurspflichtig sind? Mit der Inkraftsetzung der revidierten Hundegesetzgebung entfällt die rechtliche Grundlage, um Hundekurse nach bisherigem Recht (Welpenförderung, Junghundekurs, Erziehungskurs) durchzusetzen. Das Veterinäramt empfiehlt aber solchen Hundehaltern und Hundehalterinnen dringend, dass sie ihre Hunde angemessen ausbilden und laufende Kurse nach Möglichkeit abschliessen, auch wenn der Kursabschluss erst nach dem 1. Juni 2025 erfolgt.

 

Die Hundehaltenden stehen in der Verantwortung, ihre Hunde so zu führen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Sie müssen ihren Hund auch in anspruchsvollen Situationen sicher führen und kontrollieren können.


Bitte beachten Sie, dass Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner laufende Hundekurse nach bisherigem Recht zu Ende führen dürfen – auch nach dem 1. Juni 2025. Die offiziellen Bestätigungen dürfen mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung allerdings nicht mehr abgegeben werden, da sie sich dann auf eine gesetzliche Grundlage beziehen, die nicht mehr gültig ist. Wir empfehlen Ihnen für solche Fälle, bei denen Kurse nach bisherigem Recht nach dem 1. Juni 2025 abgeschlossen werden, eine eigene Bestätigung (ohne gesetzliche Grundlagen) auszustellen.