Obligatorische Hundekurse gemäss rev. Hundeverordnung
Nach Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung (am 1. Juni 2025) ändert sich bei der Hundeausbildung Folgendes:
Ersthundehaltende und Personen, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
Der zukünftige bei Amicus eingetragene Hundehalter muss den Theorie Kurs besuchen und mit einer Prüfung abschliessen.
Die theoretische Hundeausbildung nach § 10 HuV setzt sich aus einem Selbststudium,
das auf den Informationen basiert, die im Booklet (siehe PDF weiter unten) des Kantonalen Veterinäramts bereitgestellt werden, und einem Theorie-Kurs zusammen, der bei mir besucht werden kann. Um die Theorieprüfung zu bestehen, müssen sowohl die Inhalte des Booklets als auch die des Theoriekurses erarbeitet werden.
Es wird empfohlen, das Booklet vor dem Theoriekurs zu studieren, damit du dich in Ruhe mit dem Material vertraut machen und offene Fragen notieren kannst, die dann im Theorie Kurs geklärt werden können.
Der bei Amicus eingetragene Hundehalter muss den Praxis Kurs zusammen mit dem Hund besuchen
Für alle Hunde, die ab dem 1.Juni übernommen werden oder in den Kanton Zürich zuziehen, gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (mindestens sechs Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen, der frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des
Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss.
Der praktische Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden.
Dies wird anhand einer Checkliste (siehe PDF Lernziele praktische Hundeausbildung) überprüft.
Sind nach sechs Lektionen die Ziele noch nicht erreicht, sind weitere Lektionen erforderlich.